| Allgemeines: |
Nevis war bis 1983 eine britische Kronkolonie, ist seitdem aber unabhängig. Das Rechtssystem basiert auf englischen Gesetzen. Das Firmenrecht wurde 1984 eingeführt, damit Nevis mit seiner Nachbarinsel, St. Kitt?s, als Offshore-Land wirtschaftlich konkurrenzfähig wurde. |
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| Währung: |
Eastern Caribbean Dollar (EC $), der an den US-Dollar gebunden ist. Kurs: EC $ 2,70 = 1 US $. |
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| Art des Unternehmens: |
Offshore Exempt (steuerbefreite, nicht ansässige) Firmen |
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| Namengebung: |
Kann in jeder auf Latein basierenden Sprache erfolgen, Übersetzung wird üblicherweise gefordert. Beschränkungen für bestimmte Wörter die im Zusammenhang mit der Britischen Krone stehen und Bezeichnungen, die auf das Finanz- oder Rechtswesen hinweisen. Dem Firmennamen muß angehängt werden: Limited, Company, Corporation, S.A., G.M.B.H. oder entsprechende Synonyme. |
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Gibt es bereits verfügbare
Firmen? |
Ja. |
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| Dauer der Firmengründung unter eigenem/spezifischen Namen: |
Üblicherweise 4 Arbeitstage, in der Praxis meist schneller. |
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| Stammkapital: |
US $ 100.000,00. |
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| Inhaberaktien/Stimmrechtslose Aktien: |
Beide erlaubt. |
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| Aktionäre: |
Alleinaktionäre erlaubt. |
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| Direktoren: |
Mindestens ein Direktor, erlaubt sind auch juristische Personen als Direktoren. Keine Wohnsitzbeschränkungen für Direktoren auf Nevis. |
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Secretary:
(Schriftführer) |
1 Company Secretary ist vorgeschrieben, der auch eine juristische Person sein kann. Keine Wohnsitzbeschränkungen für Company Secretaries auf Nevis. |
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| Firmenregister: |
Offshore-Exempt-Firmen müssen eine Buchführung führen, die die finanzielle Situation der Firma wiedergibt. Ein Firmensiegel/-stempel ist optional. |
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| Registrierte Adresse/Agent: |
Eine registrierte Firmenadresse sowie ein Agent müssen auf Nevis unterhalten werden. |
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| Gesetzliche Bestimmungen |
Jahresberichte oder geprüfte Jahresabschlüsse sind auf Nevis nicht vorgeschrieben. Ebensowenig gibt es Vorschriften für Offshore-Exempt-Firmen darüber, den Behörden Direktoren-/ Secretary-Wechsel, Belastungen, Grundschulden und Hypotheken bekannt zu geben. |
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| Veröffentlichungen: |
Lediglich der Agent und die registrierte Adresse sind der Öffentlichkeit zugänglich. |
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| Vorstandssitzungen/ Jahreshauptversammlungen: |
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Jährl. gesetzliche Abgaben
Zölle/Steuern: |
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| Doppelbesteuerungsabkommen: |
Es gibt mehrere Doppelbesteuerungsabkommen, deren Vorteile jedoch nicht von Offshore-Exempt-Firmen in Anspruch genommen werden können.. |
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| Vorteile: |
Günstige Gründungs- und jährliche Unterhaltungskosten.
Minimalste Berichts- und Veröffentlichungsvorschriften, daher absolute Anonymität gewährleistet. Die Satzung der Gesellschaft kann in einer auf Latein basierenden Sprache erstellt werden. Firmenberichte können in jeder Sprache erstellt werden. |
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| Nachteile: |
Minimale Offenbarungsanforderungen bedeuten, daß im Falle eventueller Streitigkeiten, die wahren Begünstigten/Eigentümer der Firma nur schwer auszumachen sind. Nevis fehlt im Vergleich zu anderen Gerichtsbarkeiten die Verläßlichkeit. Gesetze müssen noch durch Gerichte umgesetzt werden. |