Isle of Man

 

Allgemeines: Obwohl immer noch eine britische Kronkolonie gehört die Isle of Man nicht zu Großbritannien oder der EU. Die Isle of Man wird durch ihr eigenes Parlament, der Tynwald, regiert.
Das Firmenrecht basiert im allgemeinen auf dem englischen Gesetz. Es ist ein hoch angesehenes, anspruchsvolles Finanzrecht mit einer Vielfalt an Firmen- und Steuermodellen.
   
Währung: Pfund Sterling. Keine Währungstauschkontrollen oder Einschränkungen bei Finanztransaktionen.
   
Art des Unternehmens: Exempt (steuerbefreite, nicht ansässige) Firmen
   
Namengebung: Beschränkungen für bestimmte Wörter wie z. B. Bank, Trust, Fund etc., ebenfalls Wörter im Zusammenhang mit der Britischen Krone. Bestimmte Wörter wie z. B. European, Global, World-Wide und International bedürfen eventuell des Nachweises. Alle Firmen müssen die Endung Limited oder Public Limited Company oder deren Abkürzungen tragen. Spezifische oder individuelle Namen müssen vor Gründung durch das Handelsregister (Chief Registrar) genehmigt werden.
   
Gibt es bereits verfügbare
Firmen?

Ja, da der Status der Steuerbefreitheit nach Firmengründung beantragt wird.
   
Dauer der Firmengründung unter eigenem/spezifischen Namen:

5 Tage, üblicherweise aber viel schneller.
   
Stammkapital: GBP 2.000,00
   
Inhaberaktien/Stimmrechtslose Aktien: Erlaubt sind Inhaberaktien, dagegen sind stimmrechtslose Aktien verboten.
   
Aktionäre: Alleinaktionäre/-inhaber sind erlaubt, obwohl 2 oder mehr üblich sind.
   
Direktoren: 2 Direktoren sind vorgeschrieben, mehr sind nicht erlaubt. Für Exempt Companies muß mindestens 1 Direktor wohnhaft auf der Isle auf Man sein.
 

 

 
Secretary:
(Schriftführer)
1 Company Secretary ist vorgeschrieben. Exempt-Firmen benötigen einen qualifizierten Company Secretary, der auf der Isle of Man wohnhaft ist.
   
Firmenregister: Verzeichnis über Mitglieder, Direktoren, Secretaries, Grundschuldbelastungen und Hypotheken muß auf der registrierten Adresse hinterlegt sein. Eine Buchführung sollte geführt werden.
   
Registrierte Adresse/Agent: Eine registrierte Firmenadresse muß auf der Isle of Man unterhalten werden.
   
Gesetzliche Bestimmungen Jahresberichte, Berichte über Grundschulden und Hypotheken, Aktienanteile der Direktoren/Aktionäre, Berichte über Wechsel der Direktoren und Secretaries müssen auf der registrierten Adresse hinterlegt sein.
   
Veröffentlichungen: Informationen über die registrierte Adresse, Kopie des Memorandums und der Articles of Association (Satzung und Gesellschafterbeschluß), Grundschulden und Hypotheken, Jahresberichte, die Informationen über die Direktoren, Secretaries und Gesellschafter (jedoch nicht der eigentlichen Eigentümer) enthalten, sowie der Holdings.
   
Vorstandssitzungen/ Jahreshauptversammlungen:
Keine Einschränkungen oder Vorschriften über Vorstandssitzungen für Exempt-Firmen.
   
Jährl. gesetzliche Abgaben
Zölle/Steuern:

Jahresberichte: £ 45,00 p. a.
Jahresgebühr für Exempt-Firmen: £ 400,00
   
Doppelbesteuerungsabkommen: Exempt-Firmen können alle Vorteile des Doppelbesteuerungsabkommens mit der EU, ausgenommen Großbritannien, sowie Nordamerika in Anspruch nehmen,
   
Vorteile: International hoch angesehene Gerichtsbarkeit. Alle führenden Banken und Finanzinstitute der Welt (106) sind vor Ort. Vielfältiges Angebot von Wirtschafts- und Steuermodellen. Steueranmeldung durch Gegenseitigkeitsabkommen mit Großbritannien.
   
Nachteile: Verglichen mit anderen Ländern teuer. Seit dem 01. August 1999 diskutiert die Regierung Mindestsätze von 15% Steuern einzuführen, daher empfehlen wir vorerst Resident Companies, Nachteil der ansässige Direktor würde Kontovollmacht haben.

Gründungskosten inkl. Jahresgebühren und Domizil
- Steuern Euro 7.600,-- zzgl. MwSt.

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Bankkonto Introduction - Barclays Bank in London oder Isle of Man Euro 975,-- zzgl. MwSt.

DIE INSEL MAN


HINTERGRUND

Die Insel Man liegt im irischen Meer zwischen dem britischen Festland und der Ostküste von Irland und ist eine wichtige Juristiktion mit hohem Prestigewert.


STEUERABGABEN UND JAHRESABSCHLUß

Solange die Firma außerhalb der Insel Man Geschäfte betreibt, und die jährliche Staatssteuer für "Non-Resident-Companies" in Höhe von £ 750,-- bezahlt, unterliegt die Firma keiner Einkommensteuerpflicht, egal wie hoch ihr Ertragsniveau auch ist. Wenn die Firma jedoch ansässig ist, besteht die Pflicht, einen Jahresabschluß einzureichen. Die Kapitalertragssteuer beträgt auf der Isle of Man 20%.


OFFENBARUNG VON INFORMATIONEN

Sowohl einen Jahresabschluß und einen Jahresbericht ( wenn die Firma ansässig ist ), als auch Angaben über Direktoren, dem Company Secretary und Aktionäre müssen bei der Regierung der Insel Man eingereicht werden und sind für die Öffentlichkeit einsehbar.


DIREKTOREN / GESELLSCHAFTER

Jede Firma muß mindestens zwei Direktoren, zwei Gesellschafter und einen Company Secretary haben. Die Direktoren müssen natürliche Personen sein, der Company Secretary und die Gesellschafter jedoch, dürfen entweder natürliche Personen oder Gesellschaften sein. All diese Führungskräfte können wir Ihnen zur Verfügung stellen.


GRÜNDUNGSFRIST EINER GESELLSCHAFT - FIRMENNAMEN

Fertigfirmen "von der Stange" sind erhältlich. Normalerweise dauert es bis zu zehn Tage, um eine Gesellschaft mit Ihrem ausgewählten Namen zu gründen. Alle Firmennamen müssen mit dem Wort "Limited" enden, und es gibt viele Beschränkungen und Erfordernisse hinsichtlich des Gebrauchs bestimmter Wörter in einem Firmennamen, wie z.B. "Bank", "Trust", "Holding" und "Investment".


BANKKONTEN

Eine Firma der Insel Man darf überall auf der Welt ein Bankkonto eröffnen. Wir haben Verbindungen mit verschiedenen Banken in Großbritannien und in anderen Ländern. Bei der Eröffnung und Verwaltung eines Bankkontos können wir Ihnen behilflich sein.


KOSTEN UND VORGEHEN

Bitte sehen Sie sich das beigefügte Preisverzeichnis an. Schicken/faxen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular, regeln Sie die Bezahlung und wir werden die Firmengründung einleiten.



WEITERE ERHÄLTLICHE INFORMATIONSBLÄTTER

  • Offshore-Länder im Überblick
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  • Legalisierung/
    Apostilierung von Akten

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