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Die irische Limited CompanyTax Free/Non Resident
GmbH auf Aktienbasis Bis 1922 gehörte Irland zum Vereinigten Königreich. Dublin war offiziell nach London die zweite Stadt des "British Empire". 1949 wurde Irland zur Republik und verließ den British Commonwealth. Nordirland gehört allerdings nach wie vor zu Großbritannien. Die Republik Irland ist eine parlamentarische Demokratie; die Verfassung basiert auf dem Vorbild von Großbritannien, Australien und der Vereinigten Staaten von Amerika. Die Republik ist völlig unabhängig, ist aber Vollmitglied der Europäischen Union und unterliegt somit ebenfalls wie die anderen Mitgliedstaaten den Maastricht-Direktiven. Um so erstaunlicher ist eine Regelung in der irischen Gesetzgebung, die zwar von der EU ständig kritisiert wird, dennoch aber zulässig und absolut legal ist. Es handelt sich um die sogenannte Tax-Free/Non-Resident-Gesellschaftsform einer Limited Company. Dies ist eine Besonderheit, die nicht den Firmengesetzen, sondern den Steuergesetzen unterliegt. Im Klartext heißt dies: eine irische Gesellschaft ist dann steuerbegünstigt (in Irland), wenn die Mehrheit der Aktien bei einem ausländischen "Beneficial Owner" gehalten werden, die Firma außerhalb Irlands kontrolliert wird und die Gesellschaft keinerlei Geschäfte in der Republik Irland selbst tätigt, z.Zt., d.h. bis Ende 2005 gilt eine Körperschaftssteuer von 10% - ab 2006 bis 2025 ein Satz von 12,5%. Non-Resident-Companies müssen offiziell eine Buchhaltung vor Ort führen und einreichen; dennoch behält sich die Steuerbehörde das Recht vor, die ausländische Buchführung hin und wieder einzusehen, mit dem Ziel, zu überprüfen, ob auch tatsächlich keine Geschäfte innerhalb Irlands getätigt werden. Eine irische Limited Company verfügt nicht über Inhaber- sondern nur über Namensaktien. Bei der Übertragung wird eine Gebühr von 2 % des Aktiennennwertes erhoben. Die Namenwahl ist relativ frei und alle Firmennamen müssen mit Limited, Ltd. Teoranta oder TEO enden. Auch die Tax-Free/Non-Resident-Firma in Irland muß über einen Hauptsitz in der Republik Irland verfügen. Außerdem muß die Firma mindestens 2 Direktoren haben.. Ferner müssen mindestens 2 Aktionäre eingetragen werden, wobei es keine Restriktionen aufgrund der Nationalität gibt. Das Stammkapital kann in jeder gewünschten Höhe eingetragen werden; üblicherweise tragen wir 100.000 Irische Pfund Sterling ein, von denen nur 2,-- Irische Pfund Sterling eingezahlt werden müssen. Die erste Jahreshauptversammlung muß spätestens 18 Monate nach der Gründung stattfinden und wird außerhalb Irlands abgehalten. Darüber ist ein Protokoll zu führen. Alle Firmen müssen Register über Direktoren, Secretary und Aktieninhaber führen und die jährlichen Annual-Return-Forms ausfüllen und an das Handelsregister zurückschicken. Zur Jahreshauptversammlung muß auch ein Buchhalter bestellt werden, der durch den Registrar of Companies zugelassen ist. Wir helfen Ihnen gerne weiter, da wir über jahrelange Erfahrung verfügen. Um alle gesetzlichen Auflagen zu erfüllen, statten wir Ihre neue Gesellschaft gleich mit zwei Direktoren (Treuhänder) aus, von denen Sie direkt eine Generalvollmacht (General Power of Attorney) erhalten, damit Sie komplett und uneingeschränkt Ihre Geschäftstätigkeit mit Ihrer neuen Gesellschaft aufnehmen können. Einer der Direktoren muss irischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Irland sein. Ebenso stellen wir gleich zwei Aktionäre (Nominees), die die vorgeschriebenen 2 % des Gründungskapitals offiziell halten. Im irischen Handelsregister sind dann also nach außen hin jeweils diese Personen eingetragen, die Ihre Anonymität wahren. Selbstverständlich können Sie auf Wunsch auch gerne als Mehrheitsgesellschafter ins Register eingetragen werden, was aber wenig Sinn macht, wenn nach außen hin nicht erkennbar sein soll, daß Sie auch der Besitzer der Gesellschaft sind. Da die Firma von außen verwaltet werden muß, damit Sie den steuerbegünstigten Status erhält, bieten wir Ihnen, gleich im Preis mit eingeschlossen, eine Niederlassung mit Adresse und funktionierendem Büro-Service in Dublin. Von dort aus wird Ihre Firma offiziell verwaltet und diese Anschrift sollte auf Ihren Briefbogen ebenfalls mit angegeben werden. Die Geschäftskonten der irischen Limited werden dann bei der Barclays Bank auf der Isle of Man eröffnet werden. Ein Konto ist üblicherweise vier Wochen nach der Gründung eröffnet. Eine Ersteinlage von mindestens Euro 1.640,-- ist Voraussetzung. Das Konto kann in jeder gewünschten Währung geführt werden. Für eine Bank-Introduction berechnen wir Euro 975,-- + MwSt. Die irische Limited eignet sich für viele Geschäftszwecke, insbesondere dann, wenn eine Gewinnabschöpfung einer bereits existierenden, selbständigen Gesellschaft durchgeführt werden soll. Die genaue Konstruktion ist von Einzelfall zu Einzelfall unterschiedlich, so daß wir Ihnen in jedem Fall eine gezielte Beratung durch uns empfehlen. Wir finden für Sie den besten Weg, um Ihre Geschäfte in Zukunft noch erfolgreicher zu gestalten. Damit Sie richtig starten können, sind im Preis von Euro 9.200,-- zuzüglich MwSt. folgende Leistungen, Dokumente und Unterlagen enthalten: - Eintragungsurkunde (Certificate of Incorporation) des irischen Handelsregisters Dublin mit Legalisierungsdokument - Gründungsprotokoll - Amtlich beglaubigte Übersetzung der Gründungsunterlagen - Hauptsitz Büro: Registrierter Hauptsitz Dublin, Irland - Zweigniederlassung: London, England, falls gewünscht - drei Ausfertigungen von Memorandum und Articles Ihrer neuen Gesellschaft - zwei irische/Saak-Direktoren/Treuhänder - Generalvollmacht /General Power of Attorney mit deutscher Übersetzung - Versand der Dokumente mit UPS an die von Ihnen gewünschte Anschrift - alle gesetzlich erforderlichen Maßnahmen zur Erlangung des steuerfreien Status - Telefonische Beratung. Wir stehen Ihnen stets mit Rat und Tat zur Verfügung - Postweiterleitung (Bitte beachten Sie, daß je weiteres Geschäftsjahr für unseren Treuhänder-Service ein Honorar von Euro 7.700,-- zzgl. MwSt. anfällt - inkl. der gesetzlichen Duty - Jahresgebühr der Behörden ). Auf Wunsch können wir auch Ihre Buchhaltung mit Telefon und Fax Service für die englische oder irische Limited in England führen lassen. Unsere Mitarbeiter im Manchester Tax Bureau verfügen über eine 26jährige Erfahrung im Umgang mit ausländischen Buchhaltungen und können Ihre Vorgaben gezielt verarbeiten. Wir haben das richtige Konzept für Sie und Ihr Business. Teilen Sie uns Ihre Wünsche einfach mit - wir entwickeln für Sie die bestmögliche Konstellation mit absoluter Diskretion. Bankkonto Introduction - Barclays Bank in London oder Isle of Man Euro 975,-- zzgl. MwSt. |