Gibraltar:

 

Allgemeines:

Status eines Offshore-Landes innerhalb der Europäischen Gemeinschaft. Hoch angesehene Gerichtsbarkeit mit gut ausgebildetem Finanzwesen mit einer Vielfalt an Firmen- und Steuermodellen.

   
Währung:

Pfund Sterling. Keine Währungstauschkontrollen oder Einschränkungen bei Finanztransaktionen.

   
Art des Unternehmens:

Exempt (steuerbefreit) und Non-Resident (nicht ansässige) Firmen

   
Namengebung:

Beschränkungen für bestimmte Wörter wie z. B. Bank, Trust, Fund etc., ebenfalls Wörter im Zusammenhang mit der Regierung. Bestimmte Wörter wie z. B. European, Global, World-Wide und International bedürfen eventuell des Nachweises. Alle Firmen müssen die Endung Limited oder Public Limited Company oder deren Abkürzungen tragen.

   
Gibt es bereits verfügbare
Firmen?

Ja.
   
Dauer der Firmengründung unter eigenem/spezifischen Namen:
5 Tage, üblicherweise aber viel schneller
   
Stammkapital:

GBP 100.000,-- (jedoch nur £ 2,00 einzuzahlen).

   

Aktionäre:

2 Aktionäre sind üblich.

   

Direktoren:

Mindestens 1 Direktor ist für beide Firmenmodelle vorgeschrieben, dieser darf keine juristische Person sein.

   

Secretary: (Schriftführer)

Ein Company Secretary ist vorgeschrieben.

 

 

 

Firmenregister:

Verzeichnis über Mitglieder, Direktoren, Secretaries, Grundschuldbelastungen und Hypotheken muß auf der registrierten Adresse hinterlegt sein. Eine Buchführung sollte geführt werden.

   

Registrierte Adresse/Agent:

Eine registrierte Firmenadresse muß auf Gibraltar unterhalten werden.

   
Gesetzliche Bestimmungen:

Jahresberichte, Berichte über Grundschulden und Hypotheken, Ausschüttungen und Berichte über Wechsel der Direktoren und Secretaries müssen auf der registrierten Adresse hinterlegt sein.

   
Veröffentlichungen:

Informationen über die registrierte Adresse, Kopie des Memorandums und der Articles of Association (Satzung und Gesellschafterbeschluß), Grundschulden und Hypotheken, Jahresberichte, die Informationen über die Direktoren, Secretaries und Gesellschafter (jedoch nicht der eigentliche Eigentümer) enthalten, sowie Holdings.

   
Vorstandssitzungen/ Jahreshauptversammlungen:

Keine Einschränkungen oder Vorschriften über Vorstandssitzungen für beide Firmenmodelle.

   
Jährl. gesetzliche Abgaben
Zölle/Steuern:

Jahresberichte müssen gegen Gebühr gezahlt werden.
   
Doppelbesteuerungsabkommen:
Bisher nicht.
   
Vorteile:

International hoch angesehene Gerichtsbarkeit mit weltführenden Banken und Finanzinstituten. Vielfältiges Angebot von Wirtschafts- und Steuermodellen.


Gründungskosten inkl. Jahresgebühren und Domizil - Steuern Euro 7.300,-- zzgl. MwSt.
Bankkonto Introduction - Barclays Bank in London oder Isle of Man Euro 975,-- zzgl. MwSt.

Gibraltar

Gibraltar ist das einzige Offshore-Land, das sowohl den Status eines britischen Hoheitsgebietes besitzt als auch ein Mitglied der Europäischen Gemeinschaft ist - eine sehr vorteilhafte Konstellation. Seitdem die Sozialdemokraten unter Peter Caruana die Regierung übernommen haben, ist für die Finanzwirtschaft auf dem "Felsen" eine neue Ära angebrochen. Gibraltar ist nun in der Lage, seinen schlechten Ruf durch die in den 80 er Jahren aufgetretenen Finanzskandale wettzumachen.

Gibraltar bietet Personen mit hohem Einkommen, die ihren Wohnsitz in Spanien, Portugal oder anderen Mitgliedsstaaten der EU haben, durch seine einmalige geographische Lage viele Vorteile. Es gibt ausgezeichnete Anwalts- und Steuerberaterfirmen, die sich auf Firmengründungen und die Gründungen von Trusts spezialisiert haben. Dies war schon immer und wird auch weiterhin der Hauptwirtschaftszweig Gibraltars sein.

Auf Gibraltar gegründete Firmen genießen einen besseren Ruf als z.B. die Offshore-Firmen der Karibik, da ein gewisser Schutz für Gläubiger gegeben ist. Nicht nur was die Anonymität betrifft, es gibt auch viele andere Gründe, warum das Standardmodell einer Gibraltar-Offshore-Firma die für Privatpersonen am besten geeignetste Variante ist.

Gibraltar bietet vier verschiedene Offshore-Modelle. Steuerbefreite Firmen (Exempt Companies) stehen allen nicht auf Gibraltar wohnhaften Personen offen. Voraussetzung für die Steuerbefreitheit ist, daß keinerlei Aktivitäten innerhalb des Hoheitsgebietes von Gibraltar, weder mit Privatpersonen noch mit Firmen, getätigt werden. Exempt Firmen sind für die ersten 25 Jahren ab Gründungsdatum steuerbefreit. Das Firmenregister Gibraltars unterscheidet jedoch bei der Gewährung des Anonymitätsschutzes nicht, ob es sich um Exempt-Firmen oder nicht handelt.

Non-Resident-Firmen Gibraltars sind beliebt und preiswert. Die Eigentümer der Firmen sind nicht auf Gibraltar ansässig und die Kontrolle der Firma erfolgt ebenfalls von einem anderen Land aus. Bei diesem Modell werden nur Gewinne, die nach Gibraltar zurückgeführt werden, besteuert. Dieses Firmenmodell hat jedoch keinerlei staatliche Garantie seines Offshore-Status und ist somit. Bei der Bildung von befristeten Offshore-Modellen nicht so bedeutsam.

Steuerbefreite Firmen Gibraltars (Gibraltars Exempt Companies) können ihren Status "Exempt" aufgeben. Dann wird die Steuer von mindestens zwei Prozent erhoben. Dies ist z.B. dann sinnvoll, um die Steuerbefreitheit der Firma in einem anderen Staat nutzen zu können.

Trusts wurden auf Gibraltar hauptsächlich aufgrund der hohen Rechtsstreitfreudigkeit und den hohen Scheidungsraten in den USA gebildet, da man amerikanische Staatsbürgern sogenannte Vermögensschutztrusts (Offshore Asset Protection Trust - APT) bieten konnte. Wenn der Gründer eines Trusts glaubhaft machen kann, daß dieser APT nicht gebildet wurde, um durch Gerichtlich festgesetzte Zahlungen an Ehepartner oder andere Gäubiger zu umgehen, genießt er durch die eindeutige Rechtsprechung Gibraltars Anonymitäts- und Vermögensschutz. Seitdem in den USA ein Gesetz erlassen wurde, in dem es heißt, daß amerikansiche Steuerzahler und/oder deren Treuhänder die Bildung von Offshore-Trusts den amerikanischen Behö reden bekannt machen müssen, ist die Nachfrage des amerikansichen Marktes zurückgegangen, APTs zu bilden. Dennoch ist es für US-Bürger möglich, APTs mit Vermögenswerten zu bilden, die schwerer zu ermitteln sind.

Die neue Regierung Gibraltars hat es geschafft, daß Großbritanien Gibraltars Versicherungsgesellschaften anerkennt, also eine Gleichstellung mit dem in Großbritanien Vorherrschenden System. Das bedeutet, daß Versicherunggesellschaften auf Gibraltar ihre Produkte nun überall in Europa frei verkaufen können. Es gibt nur zwei große Lebensversicherungsgesellschaften mit Offshore-Aktivitäten auf Gibraltar weiter zu entwickeln.

Theoretisch ist Gibraltar von Spanien aus leicht zu erreichen, jedoch ist die Anreise mit dem Auto sehr langwierig. Außerdem verbietet die spanische Regierung aus Historie heraus direkte Flugverbindungen vom spansichen Festland.

Wir, International Company Formations Ltd., empfehlen EU-Bürgern eine Offshore-Gründung auf Gibraltar in Verbindung mit einem Bankkonto auf der Isle of Man, wo alle Transaktionen steuerfrei sind und vor allen Dingen diskret behandelt werden. Da auf der Isle of Man sehr wahrscheinlich das strikteste Bankgeheimnis besteht – keiner Behörde, in- oder ausländisch werden Informationen ausgehändigt - ist Ihre Anonymität ist absolut gewährleistet.