Cayman Islands
(Die Caymaninseln)
| Allgemeines: |
Britische Kronkolonie. Die englische Königin wird durch einen Gouverneur, der die Regierungsgeschäfte führt, vertreten. Das Rechtssystem basiert auf englischen Gesetzen. Hoch entwickeltes Rechts- und ausgeweitetes Firmenrechtssystem.
Exzellente Kommunikationsinfrastruktur. |
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| Währung: |
Offiziell Cayman Dollar; obwohl das Sterling-Pfund und der US-Dollar akzeptiert werden. Der Cayman-Dollar ist an den US-Dollar gebunden, 1 CID$ (Cayman Dollar) entspricht US $ 1.20.
Keine Kontrollen bei Währungstausch. Die meisten der großen Weltbanken, Rechts- und Finanzfirmen sind hier vertreten. |
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| Art des Unternehmens: |
Steuerbefreit (Exempt) als ansässige Firmen und
Nicht-ansässige (Non-Resident) Firmen |
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| Namengebung: |
Verbot für bestimmte Wörter wie z. B. Bank, Building, Society, Insurance, Assurance etc., ebenfalls Wörter im Zusammenhang mit der Britischen Krone wie z. B. Royal, Imperial etc.
Nicht-ansässige Firmen (Non-Resident) müssen mit Limited bzw. der Abkürzung Ltd. enden. Ansässige, steuerbefreite Firmen sind in der Firmenendung nicht eingeschränkt und können z. B. als S.A., Incorporated, Corporation o. a. firmieren. |
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Gibt es bereits verfügbare
Firmen? |
In der Regel nicht, wenn auch erlaubt. |
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| Dauer der Firmengründung unter eigenem/spezifischen Namen: |
5 Tage (Es gibt einen "Schnellservice", dann 3 Tage) |
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| Stammkapital: |
US $ 50.000,00 für beide Firmenarten |
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| Inhaberaktien/Stimmrechtslose Aktien: |
Erlaubt nur für ansässige Firmen (Exempt), nicht für Non-Resident-Firmen |
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| Aktionäre: |
Mindestens ein Aktionär erforderlich, keine Begrenzung. |
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| Direktoren: |
Mindestens 1 Direktor. Unbegrenzte Anzahl von Direktoren/GF erlaubt. Keine Wohnsitzbeschränkungen für Direktoren. |
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Secretary:
(Schriftführer) |
Wenn auch nicht gesetzlich vorgeschrieben, sind Company Secretaries erlaubt. Dies kann auch eine juristische Person sein. Keine Wohnsitzbeschränkung. |
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| Firmenregister: |
Non-Resident-Firmen müssen ein Verzeichnis über Mitglieder, Direktoren, Hypotheken und Grundschuldbelastungen führen, was auf der registrierten Adresse hinterlegt sein muß. Beide Firmenarten (Exempt und Non-Resident) müssen ein Firmensiegel haben und Kopien der Gründungsdokumente auf der registrierten Adresse hinterlegen. |
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| Registrierte Adresse/Agent: |
Eine registrierte Firmenadresse auf den Cayman Islands ist für beide Firmenarten erforderlich. |
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| Gesetzliche Bestimmungen |
Keine der beiden Firmenarten darf Inlandgeschäfte auf den Cayman Islands betreiben. Dies muß vor Firmengründung bekundet werden.
Jahresberichte sind für beide Firmenarten vorgeschrieben. Eine akkurate Buchführung ist Vorschrift, wenn diese auch keiner Prüfung unterliegt. Keine Vorschriften über Veröffentlichungen der Bücher. |
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| Veröffentlichungen: |
Informationen über die registrierte Firmenadresse sowie Kopien des Memorandums und der Articles of Association (Satzung und Gesellschafterbeschluß) sind öffentlich zugänglich. |
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| Vorstandssitzungen/ Jahreshauptversammlungen: |
Keine der beiden Firmenarten muß eine Jahreshauptversammlung einberufen. Jedoch müssen Exempt-Firmen mindestens 1 Vorstandssitzung p. a. auf den Cayman Islands abhalten. Diese Beschränkung trifft nicht auf Non-Resident-Firmen zu. |
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Jährl. gesetzliche Abgaben
Zölle/Steuern: |
Jahresgebühr für Exempt-Firmen: US $ 500,00
Jahresgebühr für Non-Resident-Firmen: US $ 427.00
Keine Gebühren für das Einreichen der Jahresberichte. |
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| Doppelbesteuerungsabkommen: |
Bisher nicht. |
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| Vorteile: |
Hoch angesehene, gut etablierte und regulierte Gesetzgebung und
-Durchführung.
Exzellentes Wirtschafts- und Bankensystem mit außergewöhnlich hohem Kommunikationsstandard.
Sehr populär bei renommierten Handelsunternehmen, da die Cayman Islands wegen ihrer schnellen Regulierungsmodalitäten einen guten Ruf genießen. |
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| Nachteile: |
Eine der teureren Arten der Firmengründung im Vergleich zu umliegenden Gerichtsbarkeiten aufgrund der genauen Einhaltung der örtlichen Vorschriften. |
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