| Allgemeines: |
Obwohl noch immer eine britische Kronkolonie, genießen die British Virgin Islands einen hohen Grad an Selbstverwaltung. Exzellente digitale Kommunikationssysteme. Entwickeltes Finanz- und Rechtswesen. |
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| Währung: |
Der US-Dollar ist das allgemeine Zahlungsmittel im Umlauf. Keine Kontrollen oder Einschränkungen im Geldverkehr. |
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| Art des Unternehmens: |
International Business Company (IBC). |
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| Namengebung: |
Verbot von bestimmten Wörtern wie z. B. Bank, Assurance oder Chartered. Ebenfalls verboten sind Namen, die einen Bezug zur Britischen Krone haben. Alle Firmennamen müssen mit Limited, Corporation, Incorporation, Société Anonym oder anderen erkennbaren Alternativen enden. Für alle Firmennamen gilt eine Überprüfung und Genehmigung des Firmennamens vor Gründung |
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Gibt es bereits verfügbare
Firmen? |
Ja. |
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| Dauer der Firmengründung unter eigenem/spezifischen Namen: |
24 Stunden. |
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| Stammkapital: |
US $ 50.000,--. |
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| Inhaberaktien/Stimmrechtslose Aktien: |
Beide erlaubt. |
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| Aktionäre: |
Mindestens ein Aktionär. Keine Begrenzung. |
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| Direktoren: |
Mindestens 1 Direktor. Unbegrenzte Anzahl von Direktoren/GF erlaubt. Keine Wohnsitzbeschränkungen für Direktoren. |
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Secretary:
(Schriftführer) |
Wenn auch nicht gesetzlich vorgeschrieben, sind Company Secretaries erlaubt. Dies kann auch eine juristische Person sein. Keine Wohnsitzbeschränkungen. |
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| Firmenregister: |
Ein Verzeichnis der Mitglieder bzw. Namen der Direktoren ist nicht vorgeschrieben, jedoch sollte eines geführt werden. Eine Kopie sollte zusammen mit einer Kopie des Firmensiegels auf der registrierten Firmenadresse hinterlegt sein. |
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| Registrierte Adresse/Agent: |
Eine registrierte Adresse und ein eingetragener Agent müssen auf den British Virgin Islands unterhalten werden. |
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| Gesetzliche Vorschriften: |
Keine. Jahresabschlüsse/Bilanzen müssen nicht eingereicht werden. |
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| Veröffentlichungen: |
Informationen über den Agenten und die registrierte Adresse sind der Öffentlichkeit zugänglich. Außerdem können auch Kopien des Memorandums und der Articles of Association (Satzung und Gesellschafterbeschluß) eingesehen werden. |
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| Vorstandssitzungen/ Jahreshauptversammlungen: |
Keine Einschränkungen oder Vorschriften, wo diese Versammlungen stattfinden sollen. |
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Jährl. gesetzliche Abgaben
Zölle/Steuern: |
Eingetragenes
Stammkapital bis US $ 50.000,-- = US $ 300,--
Stammkapital über US $ 50.000,-- = US $ 1.000,-- |
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| Doppelbesteuerungsabkommen: |
Bisher nicht. |
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| Vorteile: |
Sehr vorteilhafte Firmengesetzgebung. Kostengünstige Firmengründung und jährliche Unterhaltung. Firmen können weltweit agieren. Eine der ältesten karibischen Gerichtsbarkeiten und daher bewährt. |
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| Nachteile: |
Als britische Kronkolonie können britische Behörden Nachforschungen anstellen. Vorangegangene Finanzskandale haben den Ruf in einigen Gebieten geschädigt (besonders in den USA). Minimale Offenbarungsanforderungen bedeuten, daß im Falle eventueller Streitigkeiten, die wahren Begünstigten/Eigentümer der Firma nur schwer auszumachen sind. Firmengründungen im Vergleich zu ähnlichen Gerichtsbarkeiten teuer. |