Bahamas:

 

Allgemeines: Britisches Hoheitsgebiet seit 1973. Konstitutionelle Monarchie, vertreten durch einen Gouverneur, der die britische Regierung auf den Bahamas vertritt.
Exzellente Kommunikationsmöglichkeiten.
   
Währung: Bahama-Dollar; an US-Dollar gebunden, Kurs 1:1.
Keine Kontrollen bei Währungstausch, keine Einschränkungen bei Geldtransfers, speziell nicht für International Business Companies (IBC)
   
Art des Unternehmens: International Business Company (IBC)
   
Namengebung: Verbot für bestimmte Wörter wie z. B. Bank, Building, Society, Insurance, Assurance etc., ebenfalls Wörter im Zusammenhang mit der Britischen Krone wie z. B. Royal, Imperial etc.
Dem Firmennamen muß angehängt werden: Incorporated, Societé Anonym, Limited etc.
   
Gibt es bereits verfügbare
Firmen?

Ja.
   
Dauer der Firmengründung unter eigenem/spezifischen Namen:

ca. 8 Tage
   
Stammkapital: US $ 50.000,-- Stammkapital, Einlage nicht erforderlich
   
Inhaberaktien/Stimmrechtslose Aktien: Beide erlaubt.
   
Aktionäre: Mindestens ein Aktionär erforderlich, keine Begrenzung.
   
Direktoren: Mindestens 1 Direktor. Unbegrenzte Anzahl von Direktoren/GF erlaubt. Keine Wohnsitzbeschränkungen für Direktoren.
   
Secretary:
(Schriftführer)
Wenn auch nicht gesetzlich vorgeschrieben, sind Company Secretaries erlaubt. Dies kann auch eine juristische Person sein.

 

 

 

 

Firmenregister: Ein Verzeichnis der Mitglieder, der Direktoren und das Firmensiegels muß am Firmenstammsitz (registrierte Adresse) vorliegen.
   
Registrierte Adresse/Agent: Eine registrierte Firmenadresse sowie ein auf den Bahamas ansässiger Agent ist erforderlich.
   
Gesetzliche Bestimmungen: Wegen der Steuerfreiheit keine Vorschriften, Jahresabschlüsse/Bilanzen einzureichen.
   
Veröffentlichungen: Auf den Bahamas existieren keine öffentlichen Firmenregister (Handelsregister/Amtsgerichte). Lediglich die registrierte Firmenadresse wird der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. (Absolute Anonymität der Eigentümer ist gewährleistet.)
   
Vorstandssitzungen/ Jahreshauptversammlungen:
Keine Einschränkungen oder Vorschriften, wo diese Versammlungen stattfinden sollen.
   
Jährl. gesetzliche Abgaben
Zölle/Steuern:
Eingetragenes
Stammkapital bis US $ 50.000,-- = US $ 250,--
Stammkapital über US $ 50.000,-- = US $ 1.000,--
   
Doppelbesteuerungsabkommen: Bisher nicht.
   
Vorteile: Kostengünstige Firmengründung und jährliche Unterhaltung. Minimale gesetzliche Anforderungen und sehr flexible Gesetzgebung.
IBCs der Bahamas sind garantiert durch die Regierung 20 Jahre von Steuerabgaben ausgenommen (ab Gründungsdatum und Zahlung der Jahresgebühr). Absolute Diskretion für die Begünstigten (Eigentümer) der Firma, da nur minimalste Anforderungen an die Veröffentlichung von Daten gestellt sind.
   
Nachteile: Finanzskandale der Regierung in der Vergangenheit haben den Ruf der Bahamas in bestimmten Gebieten stark geschädigt (insbesondere in den USA).
Hochrangige Firmen könnten zum Objekt von Spekulationen werden.
Minimale Offenbarungsanforderungen bedeuten, daß im Falle eventueller Streitigkeiten, die wahren Begünstigten/Eigentümer der Firma nur schwer auszumachen sind.
Gründungskosten inkl. Jahresgebühren und Domizil - Steuern Euro 7.850,-- zzgl. MwSt.
Bankkonto Introduction - Barclays Bank in London oder Isle of Man Euro 975,-- zzgl. MwSt.